In der Schweiz ist der Konsum und Handel mit CBD-Hanf erlaubt. Das Geschäft mit der Pflanze, dessen THC-Gehalt minim ist, boomt. 2017 konnte die Branche 60 Millionen Schweizer Franken erwirtschaften.
Darüber freut sich auch der Bund. Denn dieser besteuert CBD-Hanf gleich wie Tabak und konnte so allein im vergangenen Jahr 15 Millionen Franken einnehmen. Das berichtete die SRF-Sendung «10vor10» am Dienstagabend.
Im Beitrag sagte Katja Cupa, Juristin und Doktorandin an der Universität Zürich, diese Besteuerung sei ungerechtfertigt: «Damit eine Steuer erhoben werden darf, braucht es eine gesetzliche Grundlage, die präzis ist.» Dies bedeute, dass das Tabaksteuergesetz die Produkte benennen muss, die versteuert werden sollen. Genau diese Information sei dem Tabaksteuergesetz aber nicht zu entnehmen.
Die Eidgenössische Zollverwaltung wollte sich dazu gegenüber SRF nicht äussern, da diesbezüglich am Bundesverwaltungsgericht zwei Verfahren hängig seien. Für die Eidgenössische Zollverwaltung ist die Erhebung der Tabaksteuer auf legale Hanf-Blüten jedoch rechtmässig: «Die EVZ erhebt Steuern, wenn dafür eine Rechtsgrundlage vorliegt. Nach Bundesgesetz unterliegen Tabakersatzprodukte der Tabaksteuer. Solche sind gemäss Verordnung, Erzeugnisse, die nicht oder nur teilweise aus Tabak bestehen, aber wie Tabak verwendet werden.»
Gemäss Katja Cupa müsste sich der Gesetzgeber der Frage annehmen, ob die legalen Cannabis-Blüten der Tabaksteuer unterliegen. Danach müsste der Gesetzgeber die entsprechenden Grundlagen schaffen. Gegenüber dem SRF sagt sie: «Bis zu diesem Zeitpunkt ist eine Erhebung der Tabaksteuer auf legalen Hanf-Blüten fragwürdig.» (sar)