bag-cbd-hanf-gesetz

Das Wichtigste in Kürze:

  • Tabak-Ersatz-Produkte aus Hanf sind in der Schweiz seit gut eineinhalb Jahren erlaubt.
  • Seither boomt das Geschäft mit dem THC-schwachem Cannabis.
  • Allerdings weiss man nicht genau, wie viele Firmen im Handel mit legalem Cannabis tätig sind.
  • Denn: Nicht alle von ihnen halten sich an die Meldepflicht.

Wer in der Schweiz Cannabis auf den Markt bringt, das zum Rauchen bestimmt ist, muss dies dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) melden – und der Eidgenössischen Zollverwaltung zwecks Besteuerung. Die Zollverwaltung zählt aktuell 500 Cannabis-Firmen, das BAG lediglich 170.

«Untätige Behörden»

Hans Peter Kunz ist Geschäftsleiter bei Bio-Can, einer der grössten Cannabis-Produzenten hierzulande. Dass 330 Firmen nur der Zollverwaltung, nicht aber dem BAG bekannt sind, hält er für gefährlich: «Wenn ein Produkt bei der Zollverwaltung gemeldet ist, heisst das nicht, dass es sauber ist.» Es könne laut Kunz vielleicht Pestizide, Herbizide oder Schwermetalle enthalten. «Man weiss es nicht.»

Kunz ärgert sich über die illegale Konkurrenz und die aus seiner Sicht untätigen Behörden.

Legalität muss bewiesen werden

Tatsächlich schliesst auch das BAG nicht aus, dass eine unbekannte Anzahl Cannabis-Verkäufer der Melde-Pflicht nicht nachkommt.

Ein Sprecher sagt auf Anfrage, die Anmeldung sei mit einem gewissen administrativen Aufwand verbunden.

Ausserdem würde ein kostenpflichtiger Labortest verlangt, der beweisen müsse, dass es sich um THC-armes Cannabis handle. Wohl darum drücken sich einige der 330 Firmen, die nur bei der Zollverwaltung registriert sind, sich auch beim BAG zu melden.

Es gebe aber auch solche mit berechtigten Gründen, schreibt die Zollverwaltung. Die unterschiedlichen Zahlen liessen sich teilweise auch dadurch erklären, dass sich bei der Zollverwaltung auch Grosshändler registrieren müssen.

Händler also, die nicht den Endkunden beliefern. Ausserdem würden sich bei der Zollverwaltung auch Firmen anmelden, die ihr Geschäft erst noch aufbauen und dem BAG noch keine fertigen Produkte vorlegen könnten.

Zu wenig Personal für die Kontrolle

Diese Firmen sind fein raus. Aber wer kümmert sich um die Melde-Sünder? Es sind die Kantone.

Bei der zuständigen Stelle in Zürich heisst es etwa, man habe keine Ressourcen, jede Firma aktiv zu kontrollieren: «Falls wir aber Kenntnis davon erhalten, dass jemand derartige Raucherwaren ohne entsprechende Meldung beim BAG verkauft, verlangen wir selbstverständlich die Erfüllung dieser Meldepflicht», so die Stellungnahme.

Es wird also noch dauern, bis alle Cannabis-Firmen auch beim BAG registriert sind.


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